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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.jugendsingen.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen größtenteils mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • keine relevanten Problemstellungen im Testsample

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDFs von Musikstücken / Notenblätter
    Diese PDFs sind Inhalte von Dritten, die vom jeweiligen Rechtsträger weder finanziert noch entwickelt werden und die auch nicht dessen Kontrolle unterliegen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)

Grundlage des Statements: Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Detailseite und die Suche mit Suchergebnis.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:

Per Mail an:

Zlata Kovacevic
jugendpolitik@bka.gv.at

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren